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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anbieterin der Leistungen ist:

Erika Friesen
Soulworks

Schiffländestrasse 1

8272 Ermatingen
Schweiz

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(im Folgenden „Anbieterin“)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und Vereinbarungen zwischen Erika Friesen, Soulworks Design (nachfolgend: Auftragnehmerin), und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern (nachfolgend: Auftraggeber). Mit der Unterzeichnung eines Angebots, der Leistung einer Anzahlung oder der schriftlichen Auftragserteilung per E-Mail oder Messenger werden diese AGB vollumfänglich akzeptiert.

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Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nicht, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihnen ausdrücklich und schriftlich zu.

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Diese AGB gelten für sämtliche Leistungsbereiche der Auftragnehmerin, insbesondere für: Website-Erstellung und -Gestaltung, Logo- und Branding-Entwicklung, Social-Media-Betreuung und Content-Erstellung, Strategie- und Business-Beratung sowie alle weiteren vereinbarten Dienstleistungen.

2. Vertragsschluss und Auftragserteilung

Ein Vertrag kommt zustande durch die schriftliche Auftragsbestätigung per Angebot oder E-Mail sowie durch die Leistung der vereinbarten Anzahlung. Die Auftragserteilung per Messenger (z. B. WhatsApp, Instagram) gilt ebenfalls als verbindlich, sofern Leistungsumfang und Preis klar vereinbart wurden.

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Mündliche Nebenabreden sind nicht bindend, sofern sie nicht schriftlich bestätigt wurden. Änderungen am Leistungsumfang bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.

Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Angebote und Leistungsumfang

Alle Angebote sind freibleibend und gelten für 14 Tage ab Ausstellungsdatum, sofern keine andere Frist angegeben ist. Nach Ablauf dieser Frist kann die Auftragnehmerin ein neues Angebot ausstellen.

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Der im Angebot beschriebene Leistungsumfang ist abschliessend. Leistungen, die im Angebot nicht ausdrücklich erwähnt sind, sind nicht Bestandteil des Auftrags und werden separat verrechnet. Dazu gehören insbesondere: zusätzliche Unterseiten über die vereinbarte Anzahl hinaus, Übersetzungen, Texterstellung durch die Auftragnehmerin (sofern nicht vereinbart), technische Integrationen von Drittanbietern, Schulungen zur Bedienung der Website sowie die Erstellung von Inhalten ausserhalb des definierten Umfangs.

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Erweiterungen des Leistungsumfangs werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundensätzen der Auftragnehmerin verrechnet oder in einem separaten Angebot festgehalten.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise werden in Schweizer Franken (CHF) oder Euro (EUR) ausgestellt, wie im jeweiligen Angebot angegeben. Die Auftragnehmerin ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig; auf den Rechnungen wird daher keine Mehrwertsteuer (MWST) ausgewiesen. Sollte sich dies ändern, wird der Auftraggeber rechtzeitig informiert.

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Anzahlung: 

Bei Projektbeginn sind 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags als Anzahlung fällig, sofern im Angebot nichts anderes festgehalten ist. Mit Leistung der Anzahlung bestätigt der Auftraggeber den Auftrag und akzeptiert diese AGB vollumfänglich. Die Arbeit beginnt erst nach Eingang der Anzahlung.

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Schlussrechnung: 

Die verbleibenden 50 % werden bei Projektfertigstellung in Rechnung gestellt. Kommen während des Projekts zusätzliche Leistungen hinzu, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind, werden diese in der Schlussrechnung ergänzt und separat ausgewiesen. Die finale Übergabe von Zugängen, Dateien und Passwörtern sowie die Live-Schaltung der Website erfolgen ausschliesslich nach vollständiger Bezahlung der Schlussrechnung.

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Zahlungsfrist: 

Rechnungen sind innert 7-14 Tagen nach Ausstellungsdatum ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Arbeiten zu unterbrechen und einen Verzugszins von 5 % pro Jahr zu berechnen. Mahngebühren werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

5. Anzahlung und Rückerstattungsausschluss

Die geleistete Anzahlung ist nicht rückerstattbar. Mit Leistung der Anzahlung bestätigt der Auftraggeber verbindlich, dass er den Auftrag erteilt und die Auftragnehmerin mit der Arbeit beginnen kann. Die Anzahlung vergütet den Zeitaufwand für Projektplanung, Konzeption, Vorbereitung, Strategiegespräche und bereits erbrachte Leistungen.

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Eine Rückerstattung der Anzahlung ist ausgeschlossen, unabhängig davon, ob der Auftraggeber das Projekt vorzeitig abbricht, seine Meinung ändert, einen anderen Dienstleister beizieht oder aus sonstigen Gründen nicht mehr an der Zusammenarbeit interessiert ist.

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Im Falle eines Projektabbruchs durch den Auftraggeber nach Beginn der Arbeiten werden alle bis zum Abbruch erbrachten Leistungen zum vereinbarten oder zum üblichen Stundensatz der Auftragnehmerin verrechnet. Übersteigen die erbrachten Leistungen die geleistete Anzahlung, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Differenzbetrag zu begleichen.

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Rabatte, die dem Auftraggeber auf Basis von Kooperationen, Empfehlungen oder anderen Gegenleistungen gewährt wurden, entfallen, wenn der Auftraggeber die vereinbarte Gegenleistung nicht erbringt. In diesem Fall ist die Auftragnehmerin berechtigt, den vollen Listenpreis in Rechnung zu stellen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle für die Auftragserfüllung notwendigen Unterlagen, Inhalte, Texte, Bilder, Zugänge und Informationen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die durch fehlende oder unvollständige Zulieferungen des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin und verlängern die Projektlaufzeit entsprechend.

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Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Richtigkeit, Vollständigkeit und rechtliche Unbedenklichkeit der von ihm gelieferten Inhalte, insbesondere in Bezug auf Urheberrechte, Markenrechte und Persönlichkeitsrechte.

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Kommt der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht trotz Aufforderung nicht nach, ist die Auftragnehmerin berechtigt, das Projekt ruhen zu lassen und die bereits erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen.

7. Projektlaufzeit und Deadlines

Projektzeiträume und Deadlines sind Richtwerte und gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart wurden. Die Projektlaufzeit verlängert sich automatisch, wenn der Auftraggeber Inhalte verspätet liefert, Freigaben verzögert, den Leistungsumfang ändert oder die Kommunikation unterbricht.

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Ohne schriftlich vereinbarte Deadline hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Fertigstellung zu einem bestimmten Zeitpunkt. Die Auftragnehmerin bearbeitet alle Projekte in der Reihenfolge des Eingangs der Anzahlung.

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Wünscht der Auftraggeber eine verbindliche Deadline, kann eine Expressbearbeitung gegen einen Aufpreis von 30 % auf den Gesamtpreis vereinbart werden.

8. Designkonzept und kreative Leistungen

Die Auftragnehmerin erstellt Designkonzepte, Moodboards und Gestaltungsvorschläge auf Basis der vom Auftraggeber kommunizierten Wünsche, Vorgaben und Briefings. Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Vorstellungen klar und vollständig zu kommunizieren.

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Sofern im Angebot ein Designkonzept enthalten ist, umfasst dies maximal drei überarbeitete Designvorschläge. Weitere Ausarbeitungen werden separat verrechnet.

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Entscheidet sich der Auftraggeber nach Freigabe eines Designkonzepts für eine grundlegende Richtungsänderung oder zieht er eine externe Designerin oder einen externen Designer bei, um ein neues Konzept erarbeiten zu lassen, gilt dies als neuer Auftrag. Die Umsetzung eines extern erarbeiteten Designkonzepts ist nicht automatisch im ursprünglichen Angebot enthalten und wird separat angeboten und verrechnet.

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Die Auftragnehmerin übernimmt keine Verantwortung für die gestalterische Qualität oder Marktfähigkeit eines vom Auftraggeber oder von Dritten vorgegebenen Designkonzepts.

9. Korrekturen und Änderungsschleifen

Im Leistungsumfang inbegriffen sind maximal zwei Korrekturschleifen pro Projektphase, sofern im Angebot nichts anderes festgehalten ist. Eine Korrekturschleife umfasst eine gesammelte Rückmeldung des Auftraggebers mit konkreten, zusammengefassten Änderungswünschen.

 

Folgendes gilt ausdrücklich nicht als Korrekturschleife und wird separat verrechnet:

  • das Hinzufügen neuer Seiten oder Inhalte, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten waren

  • eine grundlegende Änderung der Designrichtung nach erfolgter Freigabe

  • das Rückgängigmachen von Elementen, die der Auftraggeber bereits freigegeben hat

  • Anpassungen an Bereichen, die bereits als abgeschlossen bestätigt wurden

 

Jede zusätzliche Korrekturschleife über die inbegriffene Anzahl hinaus wird mit CHF 80 bzw. EUR 80 pro Stunde verrechnet (Mindestabrechnung 30 Minuten). Die Auftragnehmerin weist den Auftraggeber auf zusätzliche Kosten hin, bevor diese entstehen.

 

Änderungswünsche sind gesammelt und vollständig einzureichen. Einzelne Änderungen, die in mehreren separaten Nachrichten übermittelt werden, können als mehrere Korrekturschleifen gewertet werden.

10. Freigaben und Abnahme

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Entwürfe, Designvorschläge und Projektphasen innert 7 Werktagen schriftlich freizugeben oder konkrete Änderungswünsche zu übermitteln. Erfolgt innert dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die Leistung als stillschweigend genehmigt.

 

Eine erteilte Freigabe ist verbindlich. Nachträgliche Änderungen an freigegebenen Elementen gelten als neue Leistungen und werden separat verrechnet.

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Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, auf Änderungswünsche einzugehen, die bereits freigegebene Elemente betreffen, ohne dass hierfür eine Vergütung vereinbart wird.

11. Projektabbruch durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber kann das Projekt jederzeit schriftlich abbrechen. Im Falle eines Projektabbruchs gilt:

  1. Die geleistete Anzahlung verbleibt vollumfänglich bei der Auftragnehmerin als Entschädigung für den geleisteten Aufwand und die reservierten Kapazitäten.

  2. Alle bis zum Abbruchdatum erbrachten Leistungen werden erfasst und abgerechnet. Übersteigt der Wert der erbrachten Leistungen die Anzahlung, stellt die Auftragnehmerin eine Schlussrechnung für den Differenzbetrag.

  3. Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung aller offenen Beträge sämtliche bis dahin erstellten Dateien, Entwürfe und Zugänge.

  4. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt fortzuführen, es sei denn, dies wird schriftlich neu vereinbart.

 

Der Projektabbruch muss schriftlich (per E-Mail oder Messenger) erfolgen. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eingangs der schriftlichen Abbruchmitteilung.

12. Projektabbruch durch die Auftragnehmerin

Die Auftragnehmerin ist berechtigt, das Projekt mit sofortiger Wirkung zu beenden, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt, die Mitwirkungspflichten wiederholt verletzt, sich gegenüber der Auftragnehmerin unzumutbar verhält oder eine konstruktive Zusammenarbeit dauerhaft verweigert.

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In diesem Fall werden alle erbrachten Leistungen in Rechnung gestellt. Eine Rückerstattung der Anzahlung erfolgt nicht.

13. Nutzungsrechte und Urheberrecht

Alle von der Auftragnehmerin erstellten Werke (Designs, Grafiken, Logos, Texte, Konzepte, Code) sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt bei der Auftragnehmerin.

Nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht exklusives Nutzungsrecht an den erstellten Werken für den vereinbarten Verwendungszweck. Eine Weiterveräusserung, eine Lizenzierung an Dritte oder eine Verwendung ausserhalb des vereinbarten Zwecks ist ohne schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin untersagt.

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Solange offene Zahlungen bestehen, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die erstellten Werke zu verwenden oder zu veröffentlichen.

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Die Auftragnehmerin behält sich das Recht vor, erstellte Werke in ihrem Portfolio, auf ihrer Website und in sozialen Medien zu präsentieren, sofern der Auftraggeber nicht ausdrücklich und schriftlich widerspricht.

14. Strategiegespräche und Beratungsleistungen

Strategiegespräche, Beratungscalls und Planungsmeetings sind kostenpflichtige Leistungen. Sofern sie im Angebot nicht als kostenfrei ausgewiesen sind, werden sie zum gültigen Stundensatz der Auftragnehmerin verrechnet.

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Calls und Meetings, die auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers zusätzlich zum vereinbarten Leistungsumfang stattfinden, gelten stets als kostenpflichtige Mehrleistung, auch wenn die Auftragnehmerin im Einzelfall darauf verzichtet hat, sie in Rechnung zu stellen.

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Kostenfreie Gespräche im Rahmen des Projekts gelten als Kulanzleistung und begründen keinen Anspruch auf weitere kostenfreie Gespräche.

15. Haftung und Gewährleistung

Die Auftragnehmerin haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln verursacht wurden. Jegliche Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.

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Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für technische Ausfälle von Drittanbietern (z. B. Hosting-Provider, Website-Baukastensysteme, Social-Media-Plattformen) oder für Änderungen an Algorithmen und Plattformrichtlinien, die sich auf die Leistung der erstellten Inhalte auswirken.

 

Die Auftragnehmerin übernimmt keine Verantwortung für die rechtliche Konformität der vom Auftraggeber gelieferten Inhalte, insbesondere in Bezug auf Datenschutz (DSG/DSGVO), Impressumspflicht und Wettbewerbsrecht. Der Auftraggeber ist für die rechtliche Prüfung seiner Website selbst verantwortlich.

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Technische Fehler und Bugs werden im Rahmen der Gewährleistung innert angemessener Frist behoben, sofern sie der Auftragnehmerin schriftlich und mit konkreter Beschreibung gemeldet werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt 30 Tage ab Projektübergabe.

16. Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

17. Datenschutz

Die Auftragnehmerin erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich zur Erfüllung des Auftrags und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSG). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, ausser dies ist zur Auftragserfüllung notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website der Auftragnehmerin.

18. Kommunikation und Erreichbarkeit

Die Auftragnehmerin beantwortet Nachrichten an Werktagen (Montag bis Freitag) innert 24 Stunden. Bei Ferienabwesenheit oder Krankheit wird der Auftraggeber informiert.

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Der Auftraggeber verpflichtet sich zu einem respektvollen Umgangston. Bei wiederholtem unangemessenem Verhalten ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Zusammenarbeit zu beenden, ohne dass daraus Rückerstattungsansprüche entstehen.

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Verbindliche Vereinbarungen erfolgen schriftlich per E-Mail, per Messenger (gemäss §2) oder im Angebot. Mündliche oder telefonische Absprachen sind nicht bindend, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.

19. Salvatorische Klausel

Die Auftragnehmerin beantwortet Nachrichten an Werktagen (Montag bis Freitag) innert 24 Stunden. Bei Ferienabwesenheit oder Krankheit wird der Auftraggeber informiert.

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Der Auftraggeber verpflichtet sich zu einem respektvollen Umgangston. Bei wiederholtem unangemessenem Verhalten ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Zusammenarbeit zu beenden, ohne dass daraus Rückerstattungsansprüche entstehen.

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Verbindliche Vereinbarungen erfolgen schriftlich per E-Mail, per Messenger (gemäss §2) oder im Angebot. Mündliche oder telefonische Absprachen sind nicht bindend, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.

19. Salvatorische Klausel

Die Auftragnehmerin beantwortet Nachrichten an Werktagen (Montag bis Freitag) innert 24 Stunden. Bei Ferienabwesenheit oder Krankheit wird der Auftraggeber informiert.

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Der Auftraggeber verpflichtet sich zu einem respektvollen Umgangston. Bei wiederholtem unangemessenem Verhalten ist die Auftragnehmerin berechtigt, die Zusammenarbeit zu beenden, ohne dass daraus Rückerstattungsansprüche entstehen.

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Verbindliche Vereinbarungen erfolgen schriftlich per E-Mail, per Messenger (gemäss §2) oder im Angebot. Mündliche oder telefonische Absprachen sind nicht bindend, sofern sie nicht schriftlich bestätigt werden.

20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB sowie alle Verträge zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht.

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Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den darauf basierenden Verträgen ist Kreuzlingen, Kanton Thurgau, Schweiz. Die Auftragnehmerin ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu belangen.

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Bei Streitigkeiten bis CHF 5'000 ist zunächst eine Schlichtungsbehörde anzurufen, bevor der ordentliche Rechtsweg beschritten werden kann.

Gültigkeit und Akzeptanz

Diese AGB sind jederzeit unter www.soulworks-design.com abrufbar und werden jedem Angebot beigelegt oder darin verlinkt. Massgebend ist die Fassung, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültig ist.

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Mit der Unterzeichnung des Angebots, der Leistung der Anzahlung oder der schriftlichen Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, diese AGB vollständig gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

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Soulworks Design – Erika Friesen – Stand: Juni 2026

 

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